IT-Recht aktuell

KG Berlin: Impressum muss E-Mail-Adresse enthalten

 

Bereits am Anfang 2013 hat das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 07.05.2013 (Az. 5 U 32/12) festgestellt, dass ein korrektes Impressum im Sinne des Telemediengesetzes die Angabe einer E-Mail-Anschrift erfordert. Das Gericht stellte insoweit klar, dass die Angabe von Telefon- und Faxnummer nicht ausreichend sei. Auch die Verwendung eines Online-Kontaktformulars sei keine Adresse der elektronischen Post im Sinne des § 5 Abs. Nr. 2 TMG und auch keinesfalls gleichwertig.

Betreiber von Internetpräsenzen sollten daher unbedingt die Angaben in ihrem Impressum überprüfen und ggfs. ergänzen.

Quelle: MIR 2013, Dok. 039

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